Druckerei Beck

Albanastr. 18
54290 Trier

Kontakt

Tel.065131231
E-Mail: info@druckerei-beck-trier.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08:30 - 18:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Druckerei erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers und der Hinweis auf seine Geschäftsbzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Druckerei sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluß
1.) Die Angebote der Druckerei sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Druckerei. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.) Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Preise
1.) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Druckerei an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung der Druckerei gennanten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen
und Leistungen werden gesondert berechnet.
2.) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Trier einschließlich normaler Verpackung.

4. Liefer- und Leistungszeit
1.) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2.) Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, ebenso,
wenn der Auftraggeber Änderungen verlangt, die die Anfertigungsdauer beeinflussen.
3.) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Druckerei die Lieferungen wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Druckerei oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die Druckerei auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Druckerei, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Druckerei ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.) Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Autraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfülten Teil vom Vertrag zrückzutreten.
5.) Sofern die Druckerei die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Terminen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, bleibt dem AuftraggeberAnspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu
5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit der Druckerei.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager der Druckerei verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Druckerei unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. AufWunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

6. Gewährleistung
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Verpackung der Ware wird zu Selbstkosten berechnet und
nicht zurückgenommen.

7. Sonstige Kosten
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden nach Material und Arbeitsaufwand berechnet. Das gilt auch, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

8. Eigentumsvorbehalt

1.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Druckerei. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Druckerei als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Druckerei durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum
des Auftraggebers an der Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Druckerei übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum der
Druckerei unentgeltlich. Ware, an der Druckerei (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherrungsübereignungen sind unzulässig. Die aus demWeiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen – einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent – tritt der Auftraggeber bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Druckerei ab. Die Druckerei ermächtigt den Auftraggeber hierbei widerruflich, die an die Druckerei abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur wiederrufen werden,wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum der Druckerei hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

9. Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei sofortiger Zahlung gewähren wir ein Skonto von 3% und bei Zahlung innerhalb 5 Tagen 2%. Beträge bis zu 250.00 € sind sofort zu zahlen.
2.) Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich die Druckerei ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers
und sind sofort fällig. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen.
3.) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

10.Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Druckerei im Zusammenhang mit den Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

11.Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen etc. verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, der Druckerei. Nachdruck oder Vervielfältigung ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Druckstöcke und Prägeplatten bleiben unser Eigentum, es sei denn, dass sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Für fremde Druckstöcke und andere Gegenstände, die nach der Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernehmen wir keine Haftung.

12.Satzfehler
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie auf unser Verschulden zurückzuführen sind: dagegen werden von der Druckerei infolge Unleserlichkeit
des Manuskripts nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderung, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

13.Korrekturabzüge
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben.Wir haften nicht für vomAuftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschl. der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

14.Mehr- oder Minderlieferung
Im allgemeinen wird die volle Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Menge bis zu 5% anzuerkennen. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Farben- oder besonders schwierigen Drucken auf 10%.

15.Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Druckerei und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2.) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist
Trier ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.